a) Der CAAR e.V. benutzt folgende Definition, die sich an das österreichische Kraftfahrzeuggesetz anlehnt und die 1993 von den auf der Techno-Classica versammelten Oldtimerclubs unterstützt wurde.
"Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger mit einem Mindestalter von 20 Jahren. Die Hauptbaugruppen sind original (oder zeitgenössisch ersetzt). Bei einem Ersatz darf der Grundcharakter des Fahrzeuges nicht verändert werden.
Durch Nachbildungen und/oder angepasste Austauschteile ersetzbar sind: Bereifung, Zündkerzen, Lampen und Leuchten, Verglasung, Ketten und Riemen, Bremsbeläge, Auspuffanlage. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sind Veränderungen am Fahrzeug möglich. Ein Oldtimer ist ein historisch-technisches Kulturgut."
b) Der Bundesverband DEUVET definiert in Übereinstimmung mit dem Weltverband FIVA:
"Ein anerkanntes historisches Kraftfahrzeug ist ein Fahrzeug, welches mechanisch angetrieben ist, vor mehr als 20 Jahren produziert wurde, erhalten oder wiederhergestellt in historisch korrektem Zustand und sich im Besitz einer Person oder einer Organisation befindet, die es aus historischem oder technischen Interesse erhält, es nicht im Alltagsverkehr bewegt und für welches DEUVET auf Anfrage einen DEUVET-Fahrzeugpass ausstellt."
c) Diese Bezeichnungen benutzt die FIVA bei ihren A- und B-Veranstaltungen:
Klasse:
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Bezeichnung (engl.):
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Bezeichnung (franz.):
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Bauzeit:
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A
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Ancestor
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Ancêtre
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vor 31.12.1904
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B
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Veteran
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Vétéran
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1.1.1905 - 31.12.1918
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C
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Vintage
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Vintage
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1.1.1919 - 31.12.1930
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D
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Post Vintage
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Post-vintage
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1.1.1931 - 31.12.1945
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E
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Post War
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Après-guèrre
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1.1.1946 - 31.12.1960
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F
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1.1.1961 - 31.12.1970
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G
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Am 1.1. des laufenden Jahres mindestens 20 Jahre alt.
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FIVA-Fahrzeug-Definitionen:
Typ A = Standard
Darunter fallen Fahrzeuge, einzeln oder in Serie hergestellt, die sich heute im Zustand präsentieren, wie damals vom Hersteller ausgeliefert. Für Fahrzeuge der Erhaltungsgruppen 2-4 sind Veränderungen erlaubt, die vom Hersteller freigegeben wurden oder zeitgenössisches Zubehör, das während der üblichen Nutzungszeit im Handel erhältlich war.
Typ B = In der Zeitperiode verändert
Darunter fallen Fahrzeuge, die speziell angefertigt wurden oder für einen besonderen Verwendungszweck in seiner Zeitperiode konstruiert oder abgeändert worden sind. Sie sind typisch in ihrer Art und dadurch von historischem Interesse.
Typ C = Nachbau
Darunter fallen Fahrzeuge, die außerhalb ihrer Zeitperiode, mit oder ohne Verwendung von Originalteilen als Nachbau eines zeitgenössischen Fahrzeuges hergestellt wurden. Bei einem solchen Fahrzeug muss klar gekennzeichnet sein, dass es sich um einen Nachbau handelt. Der Erbauer eines solchen Nachbaus wird, bezogen auf die Erhaltungsstufen 1-4 als Hersteller betrachtet. Ein solches Fahrzeug kann nur an Veranstaltungen der FIVA teilnehmen, wenn sein Konstruktionsdatum die Bestimmungen der FIVA bezüglich des Alters der Fahrzeuge zurzeit 20 Jahre) erreicht hat. Vor der Auslieferung einer FIVA Identity Card (eines DEUVET-Fahrzeugpasses) für ein Fahrzeug dieses Typs muss bei der Technischen Kommission der FIVA wegen einer abschließenden Entscheidung nachgefragt werden.
FIVA Fahrzeug-Erhaltungsgruppen
Gruppe 1 = Marktauthentisch- nachweisbar echt aus der Zeitperiode
Ein Fahrzeug, so wie es vom Hersteller ausgeliefert wurde, mit geringen Gebrauchsspuren, komplett original, einschließlich der Innenausstattung und des äußeren Finish. Ausgenommen sind der zeitgenössische Ersatz der Bereifung, der Batterie, der Zündkerzen und einigen Verschleißteilen.
Gruppe 2 = Original
Ein gebrauchtes historisches Fahrzeug, aber niemals restauriert, mit fortlaufendem Besitz- und Nutzungsnachweis, in originalem Erhaltungszustand mit eventuellen Gebrauchsspuren und Abnützungen. Teile, die bei normaler Nutzung verschleißen, dürfen durch zeitgenössischen Teilen entsprechenden Ersatzteilen ersetzt sein. Die Lackierung, die Oberflächenvergütung der Zierteile und die Innenausstattung können nach damaliger Technik ersetzt worden sein.
Gruppe 3 = Restauriert
Ein Fahrzeug mit bekannter Geschichte, das total oder teilweise zerlegt, überholt und anschließend wieder zusammengebaut wurde, mit nur unerheblichen Abweichungen zum original konstruierten Zustand in Bezug auf Materialien und die verwendeten Ersatzteile. Original-Hersteller-Teile müssen, soweit sie verfügbar sind, verwendet werden, können aber durch Zubehörteile gleicher Spezifikation ersetzt werden. Die Innenausstattung und das äußere Finish kann ersetzt sein, sollte sich aber so weit wie möglich der zeitgenössischen Ausstattung anpassen.
Gruppe 4 = Wiederaufbau
Werden Teile von einem oder mehreren Fahrzeugen eines Modells oder eines Typs zu einem Fahrzeug vereint, wie es nach Hersteller-Spezifikation möglich war, so ist dies ein Wiederaufbau. Die verwendeten Teile können während des Wiederaufbaus des Fahrzeuges oder außerhalb der normalen Nutzungsdauer hergestellt sein, wie z.B. Karosserie, Motorblock, Zylinderkopf, Getriebe oder andere, nicht für die Identität relevante Teile. Die Innenausstattung und das äußere Finish sollte sich der zeitgenössischen Ausstattung so weit wie möglich anpassen.
Erläuterung:
Die Erhaltungsklassen 1 und 2 sind sehr selten und werden nur nach eingehender Prüfung vergeben. Voraussetzung ist immer ein lückenloser Nachweis der Fahrzeug-Historie. Die Laufleistung der Fahrzeuge muss ungewöhnlich gering sein, der Erhaltungszustand außergewöhnlich gut. Eine Einstufung in Gruppe 1 wird es wohl nur in Ausnahmefällen geben.
Der normale Oldtimer ist ein Fahrzeug der Klasse A-3: Restauriertes Standard-Fahrzeug.
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